Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31. Dezember 2014 festgelegt, bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden.
Über eine Verlängerung des Programms entscheidet der Richtliniengeber rechtzeitig vor Ablauf.
Antragsberechtigte
- Als Antragsteller kommen nur Berater in Betracht, die die im folgenden beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit verfügen.
Als Berater sind antragsberechtigt:
- Ingenieure und Architekten, die durch ihre bisherige berufliche Tätigkeit oder durch zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben haben.