Seit dem 01.Juli 1998 sind die Bauherren verpflichtet bei größeren Bauvorhaben die Baustellenverordnung ( BaustellV) umzusetzen.
Meine Leistungen:
- Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen nach §4 Arbeitsschutzgesetz.
- Einhaltung der Regeln zum Arbeitsschutzgesetz auf Baustellen(RAB) zu überwachen und einzuhalten.
- Zur Entlastung der Bauherren, biete ich die Tätigkeit eines "SIGE-Koordinator als eigenständige Leistung an.