Architekturleistungen
Diese sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt und umfassen:
- Grundlagenermittlung, klären des Leistungsbedarfes
- Vorplanung, Erarbeiten des Konzeptes
- Entwurfsplanung, Einbeziehen der Behörden und anderer Beteiligten
- Genehmigungsplanung nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Ausführungsplanung mit zeichnerischer Darstellung aller für die Ausführung notwendigen Angaben
- Vorbereitung der Vergabe; Massenermittlung, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Abstimmung mit den fachlichen Beteiligten
- Mitwirkung bei der Vergabe, sowie das Einholen von Angeboten und Verhandlungen mir den Bietern
- Bauüberwachung
- Objektdokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung und überwachen deren Beseitigung